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Risiko · No. I

Schufa-Scoring nach EuGH C-634/21: Bilanz nach zweieinhalb Jahren

Das EuGH-Urteil vom Dezember 2023 hat die Schufa-Score-Berechnung in den Anwendungs-Bereich von Art. 22 DSGVO gerückt. Eine Sortierung der Reform-Schritte 2024 bis 2026.

Am 7. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechts-Sache C-634/21 entschieden, dass die Berechnung des sogenannten Schufa-Score eine „automatisierte Einzelfall-Entscheidung” im Sinne von Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung darstellen kann. Die Folge: Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch auf nachvollziehbare Auskunft über die Logik der Score-Bildung, und ein Score darf nicht ohne menschliche Kontrolle eine ablehnende Vertrags-Entscheidung tragen. Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil lässt sich nüchtern bilanzieren, was sich in der Praxis verändert hat — und was nicht.

Die Schufa im Überblick

Die Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist seit 1927 als Auskunftei tätig und hat in der Datenbank Informationen zu rund 68 Millionen natürlichen Personen in Deutschland erfasst. Der bekannteste Basis-Score auf der Skala 0 bis 9999 (in der Verbraucher-Kommunikation üblicherweise als Prozent-Wert von 0 bis 100 dargestellt) wird ergänzt durch Branchen-Scores auf der Skala 100 bis 600, die etwa für Banken, Telekommunikations-Anbieter, Versandhandel und Wohnungs-Vermieter gesondert berechnet werden. Die Branchen-Scores sind in der Praxis die Werte, die bei Bonitäts-Abfragen tatsächlich abgerufen werden — der Basis-Score dient eher der Selbst-Auskunft des Verbrauchers.

Das Urteil und seine Reichweite

C-634/21 ging zurück auf zwei verbundene Vorlage-Verfahren des Verwaltungs-Gerichts Wiesbaden. Im Kern stellten die Hessen die Frage, ob der Schufa-Score, der nicht selbst die Vertrags-Entscheidung trifft, sondern „nur” als Empfehlung an die anfragende Bank oder den Händler übermittelt wird, dennoch eine „ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung” im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO sein kann. Der EuGH bejahte dies für den Fall, dass der Score-Empfänger seine Entscheidung in maßgeblicher Weise auf den Score stützt — was im DACH-Massengeschäft des Online-Handels und der Verbraucher-Kredite der Regelfall ist.

Die unmittelbare Konsequenz: Die Schufa muss auf Verlangen aussagekräftige Informationen über die im Score verarbeiteten Merkmale und deren Gewichtung bereitstellen. Die seit Jahrzehnten gepflegte Position, die Score-Formel sei ein Betriebs-Geheimnis, ist seit Dezember 2023 nicht mehr ohne weiteres haltbar.

Die Schufa-Reform 2024 bis 2026

Die Schufa hat auf das Urteil mit einer mehrstufigen Reform reagiert. Das bereits 2023 gestartete Selbst-Auskunfts-Portal „Schufa-Konto” wurde 2024 um eine transparentere Score-Erläuterung erweitert; Nutzerinnen und Nutzer sehen seitdem in vereinfachter Form, welche Merkmals-Gruppen — Zahl-Verhalten, Kredit-Verpflichtungen, Anzahl der aktiven Verträge — den Score wie beeinflussen. Die Branchen-Scores, die für die Vertrags-Entscheidung relevant sind, bleiben weniger detailliert dargestellt, sind aber ebenfalls einsehbar.

Im Sommer 2025 hat die Schufa unter dem Arbeitstitel „Score-Berechnung 2.0” eine veränderte Modell-Architektur angekündigt, die einzelne historische Merkmale geringer gewichtet und stärker auf aktuelle Zahlungs-Erfahrungs-Daten setzt. Parallel hat das Unternehmen eine erweiterte Bonitäts-Lookup-Schnittstelle für E-Commerce-Anbieter ausgerollt, die im Hintergrund eine differenziertere Risiko-Einstufung erlaubt als der klassische Branchen-Score.

Der Wettbewerber-Markt

Die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei im DACH-Markt, sondern teilt sich das Geschäft mit mehreren Mitbewerbern. Die Creditreform, gegründet 1879 in Mainz und heute mit Verbands-Sitz in Neuss, dominiert den B2B-Bonitäts-Markt; ihre Verbraucher-Tochter Boniversum bietet einen eigenen Verbraucher-Score, der vor allem im Versandhandel verwendet wird. CRIF Bürgel mit Sitz in Hamburg ist als Tochter der italienischen CRIF-Gruppe ebenfalls im Verbraucher-Segment tätig und hat sich auf Dienstleistungen für Telekommunikations-Unternehmen und Energie-Versorger spezialisiert.

Das EuGH-Urteil C-634/21 gilt prinzipiell für alle Score-basierten Auskunfteien — die Boniversum-Scores und CRIF-Bürgel-Scores stehen unter denselben Transparenz-Anforderungen wie die Schufa-Werte. In der Praxis hat die Schufa als größter Marktteilnehmer die meiste Aufmerksamkeit auf sich gezogen; die Mitbewerber haben ihre Auskunfts-Verfahren teils im Stillen nachgezogen.

Was offen bleibt

Die Reform bewegt sich im Rahmen dessen, was die DSGVO formal verlangt — sie schafft Transparenz über die Score-Logik, ohne die unterliegende Modell-Architektur grundlegend zu verändern. Die strukturelle Kritik, dass auch ein transparent erklärtes Score-Modell systematisch Personen mit dünner Daten-Spur benachteiligt, ist mit C-634/21 nicht erledigt. Sie wird die nächste Welle aufsichtsrechtlicher Auseinandersetzungen prägen.


Ressort: Risiko